Display- & Glasschaden Reparaturservice:
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Smartphone Repair GmbH
§ 1 Geltung und Begriffsbestimmung
1.) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und der Smartphone Repair GmbH (nachfolgend „SR“ genannt).
2.) Kunden können dabei sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
3.) Kunden ist bekannt, dass die aktuelle Fassung der AGB auf der Homepage www.handy24.repair jederzeit eingesehen und abgerufen werden kann. Sie gilt somit als bekannt gegeben. Auf Verlangen wird den Kunden die jeweils aktuelle Fassung der AGB seitens der SR übersandt.
4.) Entgegenstehende AGB von Kunden erkennt die SR nicht an; diese werden nicht in den Vertrag einbezogen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn die SR sie für den einzelnen Vertrag oder gegenüber Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
1.) Sämtliche Angebote von der SR sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn die SR hat die Verbindlichkeit eines Angebots bestätigt. Änderungen der angebotenen Waren und Dienstleistungen, insbesondere technische Änderungen, Zeichnungen, Abbildungen, Leistungsbeschreibungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
2.) Mit Bestellung der Ware oder einer Leistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware oder Leistung erwerben zu wollen und die AGB anzuerkennen. Bestellungen von Kunden sind Angebote zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Die SR behält sich vor, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen oder abzulehnen. Innerhalb dieser Zeit sind Kunden an ihr Angebot gebunden. Die Annahme kann entweder ausdrücklich schriftlich oder konkludent durch Beginn des Bestell- oder Dienstleistungsvorganges erklärt werden.
3.) Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen über die Änderung des Vertrages sind schriftlich zu bestätigen.
4.) Werden Waren oder Leistungen auf elektronischem Wege bestellt, wird die SR den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme dar; sie kann jedoch mit einer Annahmeerklärung verbunden werden. Bei elektronischen Bestellungen von Waren und Leistungen wird der Vertragstext von der SR gespeichert und ist dem Kunden auf Verlangen per E-Mail zuzusenden.
5.) Der Vertragsschluss erfolgt bei Kunden, die Unternehmer sind, unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer von der SR, wobei dies nur gilt, wenn die Nichtlieferung von der SR nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eine kongruenten Deckungsgeschäfts mit einem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit von Ware oder Leistung unverzüglich informiert. Eine etwa erbrachte Gegenleistung wird zurückerstattet.
§ 3 Preise, Vergütung, Zahlungs- und Sonderbestimmungen
1.) Die von der SR zu liefernden Waren oder zu erbringenden Leistungen werden in der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Annahmeerklärung abschließend beschrieben und festgelegt. In Angeboten und Preislisten angegebene Preise sind Nettopreise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2.) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsziele sind in der Rechnung ausgewiesen. Zahlungen haben ausschließlich an die SR zu erfolgen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die SR über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
3.) Liegt der zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Listenpreis über demjenigen der mit dem Kunden vereinbart wurde, gilt, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, dieser höhere Listenpreis, wenn die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen später als drei Monate nach dem Vertragsschluss erfolgt, es sei denn, dass die Rechnung schon erstellt und bezahlt worden ist.
4.) Die SR hat über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen erforderlichen Auslagen, insbesondere Reisekosten und Spesen. Diese sind im jeweiligen Vertrag gesondert ausgewiesen.
5.) Werden im Zuge des Auftragsverhältnisses Leistungen Dritter benötigt, gelten diese als Vorleistungen. Für deren Durchführung hat entweder der Kunde selbst zu Sorgen, oder er erteilt der SR hierfür einen entsprechenden kostenpflichtigen Auftrag.
6.) Für jeden eingesendeten Überprüfungs- und Reparaturauftrag, der sich nicht als Versicherungsfall darstellt, berechnet die SR den mit dem Versicherer vereinbarten Selbstbehalt, mindestens jedoch 35,00 EUR für Mobiltelefone, 65,00 EUR für Apple Notebooks und 100,00 EUR für Notebooks anderer Hersteller. Der vorstehende Betrag fällt auch dann an, wenn das eingesendete Gerät ungeprüft und unrepariert zurückverlangt wird.
7.) Geräte mit unbeantwortetem Kostenvoranschlag werden nach Ablauf von 4 Wochen und voriger Anmahnung kostenpflichtig an den Einsender zurückgeschickt. Es gelten hierbei die Preise des vorstehenden Absatzes zuzüglich anfallender Postentgelte. Ist der Einsender ein Händler (Unternehmer), erfolgt die Abrechnung über das Verrechnungskonto. Ist der Einsender ein Endkunde (Verbraucher) erfolgt die Abrechnung mittels Nachnahme. Sollte die Annahme einer solchen Nachnahmesendung verweigert werden und das Gerät an SR zurückgelangen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass das Gerät einer fachgerechten Entsorgung zugeführt wird, die für den Kunden kostenfrei ist. Über eine anstehende Zusendung sowie die Folgen der Annahmeverweigerung wird der Kunde zuvor noch einmal schriftlich hingewiesen.
8.) Geräte, die einen Klärfallstatus (z.B. Beitragsrückstände, unversicherte Geräte, gekündigte Versicherungsverträge) aufweisen, werden bei SR 4 Wochen vorgehalten. Der Kunde wird innerhalb dieses Zeitraumes zwecks Klärung angeschrieben. Kann dabei eine Klärung mangels Reaktion des Kunden nicht erzielt werden, erklärt sich dieser damit einverstanden, dass das Gerät einer fachgerechten Entsorgung zugeführt wird, die für den Kunden kostenfrei ist. Über den Klärfallstatus sowie die Folgen einer Nichtmeldung wird der Kunde zuvor noch einmal schriftlich hingewiesen.
9.) Für den Service werden die Geräte grundsätzlich ohne SIM-Karte eingesandt. Bei Nichtbeachtung übernimmt die SR keine Haftung.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
81.) Von der SR genannte Liefer- oder Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die voraussichtlich früheste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar, jedoch keine kalendermäßige Bestimmung des Liefer- oder Leistungszeitpunktes. Die von der SR genannten Termine und Fristen sind daher unverbindlich.
82.) Sofern Kunden Waren und/oder Leistungen von Dritten beziehen, steht die Lieferverpflichtung von der SR unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch die SR verschuldet.
83.) Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten von Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
§ 5 Versand und Gefahrübergang
1.) Erfüllungs- und Leistungsort ist der Geschäftssitz der SR.
2.) Bei Kunden, die Unternehmer sind, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Institution, über. Das gilt auch dann, wenn sich die SR zur Übernahme von Installationsleistungen verpflichtet hat. Ist die Ware bei der SR abzuholen, oder wird der Versand auf Wunsch verzögert, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung mit der Meldung der Versandbereitschaft über.
3.) Bei Kunden, die Verbraucher sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe über.
4.) Nimmt der Kunde die Ware oder Leistung nicht an, obwohl sie von der SR vertragsgemäß angeboten wird, begründet dies einen Annahmeverzug. Dieser steht der Übergabe gleich.
5.) Zum Abschluss einer Transportversicherung ist die SR nicht verpflichtet.
6.) Gegenüber Unternehmern ist die SR zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1.) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die SR das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
2.) Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die SR das Eigentum an der Ware vor, bis alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung befriedigt sind. Eine Übereignung von Vorbehaltsware auf Dritte ist nur erlaubt, sofern sie im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs des Unternehmers erfolgt und dieser sich das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur Bezahlung aller seiner Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Dritten vorbehält. Der Unternehmer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Mit Vorbehaltsware ist pfleglich umzugehen.
3.) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt der SR insoweit bereits jetzt schon seine Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die SR nimmt die Abtretung hiermit an. Bis auf Widerruf ist der Unternehmer zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Widerruf ist nur zulässig, wenn sich der Unternehmer in Zahlungsverzug befindet.
4.) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch einen Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag der SR. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht der SR gehörenden Sachen derart verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil einer neuen Sache wird, so erwirbt die SR an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von der SR gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, der SR nicht gehörenden Sachen, vermischt wird. In beiden Fällen wird der Unternehmer die Sache kostenlos für die SR verwahren. Der Miteigentumsanteil von der SR bestimmt sich in beiden Fällen nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Verkaufswert der neuen Sache. Für die Veräußerung der neuen Sache gilt Abs. 1 und 2 entsprechend, wobei der dem Miteigentumsanteil von der SR entsprechende Teil der Forderung abgetreten wird.
5.) Übersteigt der Wert der beim Kunden vorhandenen Vorbehaltsware, zuzüglich des Wertes der an die SR abgetretenen Forderungen, die Summe der Forderung, welche der SR gegen den Kunden zusteht, um mehr als 50 %, hat die SR einen entsprechenden Teil der Sicherheiten freizugeben.
6.) Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung ist die SR berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden ausreichend gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung zu versichern, es sei denn, der Kunde weist der SR nach, dass eine solch ausreichende Versicherung auf eigene Kosten abgeschlossen wurde.
§ 7 Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten, Apple-Reparaturen
1.) Sofern die SR einem Kunden Proben oder Muster zur Verfügung stellt oder von ihm erhält, Analysen, DIN-Bestimmungen, ISO-Normen, Richtlinien, andere inländische oder ausländische Qualitätsnormen nennt, oder sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware oder Leistung macht, dienen diese lediglich zur näheren Beschreibung der von der SR zu erbringenden Leistungen. Eine Eigenschaftszusicherung ist hiermit nicht verbunden. Gleiches gilt für öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung seitens der SR. Darüber hinaus ist die SR insbesondere nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die Ware für den vom Kunden vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck geeignet ist.
2.) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von der SR nicht befolgt, Änderungen an den (auch eigenen) Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche des Kunden wegen Mängel der Waren, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
3.) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, hat er die gelieferte Ware oder Leistung unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen nach Erhalt der Ware oder Leistung, schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die Rechtzeitigkeit der Absendung der Mängelanzeige. Verborgene Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt; die Leistung als vorbehaltlos abgenommen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung und für die Rechtzeitigkeit der Anzeige. Weitergehende Obliegenheiten aus § 377 HGB bleiben unberührt.
4.) Wird gelieferte Ware, auch von Dritten, durch die SR installiert, hat die Abnahme durch den Kunden unverzüglich an Ort und Stelle zu erfolgen. Wird die Abnahme nicht erklärt, so gilt sie gleichwohl als erfolgt, wenn die gelieferte und installierte Ware vom Kunden in Betrieb genommen wird. Nach erfolgter Abnahme sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, sofern sie nicht verdeckte Mängel betreffen.
5.) Unterlässt der Kunde die Wahrung von Rückgriffsrechten gegen Dritte, verarbeitet er ohne vorherige Qualitätskontrolle mangelhafte Ware oder liefert er als mangelhaft gerügte Ware an Dritte aus, ohne der SR zuvor Gelegenheit zur Prüfung gerügter Mängel gegeben zu haben, entfallen sämtliche Mängelansprüche. Entsprechendes gilt für die Folgen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Ware, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäßer Änderungen der gelieferten Ware, natürlicher Abnutzung sowie fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung.
6.) Bei Unternehmern erfolgt die Nacherfüllung bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge zunächst nach Wahl seitens der SR durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.) Verbrauchern steht bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge die Wahl zu, ob Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die SR ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
8.) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Nachbesserung gilt frühestens nach dem zweiten Versuch als gescheitert. Bei nur geringfügigen Mängeln ist ein Rücktrittsrecht jedoch ausgeschlossen.
9.) Wählt ein Unternehmer wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, sofern dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der Sache im mangelfreien Zustand. Dies gilt nicht, sollte die SR die Vertragsverletzung vorsätzlich verursacht, oder arglistig verschwiegen hat.
10.) WICHTIG: Alle Reparaturleistungen beziehen sich auf Schäden außerhalb der Herstellergarantie. Die Reparaturleistungen erfolgt nicht im Rahmen der Apple Garantie und ist nicht von Apple autorisiert. Sofern eine Reparatur stattfand, erlischt die Apple Garantie. Für die Reparaturen werden keine von Apple gelieferten Ersatzteile verwendet.
11.) Die Gewährleistungszeit der SR und deren Service-Werkstätten beträgt neunzig Tage auf Reparaturleistungen und Austauschgeräte. Die neunzig Tage gelten dabei für den Zeitraum ab Ausgang der Ware(n) bei der SR bis zum erneuten Eingang bei der SR als Reklamation. Für Reklamationen muss ein neuer Reparaturauftrag ausgefüllt und hierbei das Reklamationsfeld durch Anklicken markiert werden. Unberechtigte Reklamationen werden als normaler Servicefall bearbeitet, wobei Bearbeitungs- und Überprüfungskosten von mindestens 35,00 EUR entstehen.
12.) Im Übrigen beträgt die Gewährleistungspflicht für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, für Unternehmer ein Jahr. Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungspflicht gegenüber Verbrauchern und Unternehmern gleichermaßen ein Jahr ab Ablieferung. Eine Verkürzung der gesetzlichen Frist gilt nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie der SR zurechenbare Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei Nichterfüllung selbständiger Garantien und wenn die SR Arglist vorwerfbar ist. Die Gewährleistungspflicht für andere von der Nachbesserung nicht betroffene Teile der gelieferten Ware wird durch die Nachbesserung nicht verlängert.
13.) Erhält ein Kunde eine mangelhafte Montage- oder Betriebsanleitung, ist die SR lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Anleitung verpflichtet, wenn der Mangel der Anleitung der ordnungsgemäßen Montage oder Inbetriebnahme entgegensteht.
14.) Ein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen an Dritte entfällt, wenn die SR nach Mitteilung des Mangels nicht die erforderliche Zeit oder Gelegenheit gegeben wird, notwendige Nacherfüllung vorzunehmen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn der SR mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der SR Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
15.) Mehrkosten, die darauf beruhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, trägt der Kunde.
16.) Garantien im Rechtssinne erteilt die SR grundsätzlich nicht.
§ 8 Mitwirkungspflichten
1.) Kunden haben sicher zu stellen, dass alle erforderlichen Mitwirkungen von Erfüllungsgehilfen und Dritten für die SR rechtzeitig und, soweit nicht ausdrücklich in der Annahmeerklärung anders festgelegt, unentgeltlich erfolgen.
2.) Kunden haben Material und Informationen, welche für die Erbringung der vereinbarten Leistungen benötigt werden, unverzüglich der SR zukommen zu lassen. Während der Laufzeit dieses Vertragsverhältnisses ist die SR über jede wesentliche Änderung unverzüglich zu unterrichten.
3.) Kunden gewähren der SR und ihren etwaigen Erfüllungsgehilfen bei deren Leistungserbringung jede erforderliche Unterstützung und haben ihnen zu den notwendigen Objekten den erforderlichen Zutritt zu verschaffen.
4.) Kunden haben der SR gegebenenfalls eine Kontaktperson zu benennen, die der SR oder ihren Erfüllungsgehilfen während der Durchführung des Vertrages für sämtliche Fragen zur Verfügung steht und dazu ermächtigt ist, notwendige Erklärungen zur Leistungserbringung abzugeben und Entscheidungen zu treffen.
5.) Datenträger, die der SR zur Verfügung gestellt werden, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei und vor allem frei von schädigender Software sein. Ist dies nicht der Fall, ist der SR jeglicher hieraus entstandener Schaden zu ersetzen und der Kunde hat die SR von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die von der SR geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu Recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben wurden und dass er zu deren Nutzung befugt und er ferner dazu berechtigt ist, diese Daten der SR im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen.
6.) Von allen an die SR eingereichten Unterlagen und Daten behält der Kunde Kopien, worauf die SR im Bedarfsfalle unentgeltlich zurückgreifen kann.
7.) Der SR ist das Recht zur Benutzung und Umarbeitung von Systemen Dritter zu verschaffen, soweit dies notwendig ist, um die jeweils geschuldete Vertragsleistung zu erbringen.
8.) Kunden sind selbst für eine regelmäßige Datensicherung verantwortlich. Die SR haftet nicht für Datenverlust und Schäden, die durch eine ordnungsgemäße Sicherung hätten vermieden werden können.
9.) Unfreie Sendungen werden nicht angenommen und unterliegen somit der Rücksendung durch den erbringenden Dienstleister.
§ 9 Haftungsbegrenzung
1.) Die Haftung ist begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für das Fehlen einer übernommenen Garantie oder einer zugesicherten Eigenschaft, wegen Arglist, aus unerlaubter Handlung, oder nach dem ProdHaftG bleibt davon unberührt.
2.) Ersatzansprüche eines Unternehmers gegen die SR verjähren spätestens nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware beziehungsweise Abnahme des Werkes. Abs. 1 S. 2 gilt entsprechend.
3.) Für Verbraucher gilt die Verjährungsfrist von einem Jahr nur für gebrauchte Waren, ansonsten gelten die gesetzlichen Fristen. Für die verkürzte Verjährungsfrist gilt wiederum Abs. 1 S. 2 entsprechend.
5.) Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen. Werden bei diesen Angaben in den Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Kunde die SR von sämtlichen Ansprüchen des Schutzrechtinhabers frei.
6.) Soweit die Haftung von der SR beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und anderen Erfüllungsgehilfen der SR.
§ 10 Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht
1.) Kunden sind zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder seitens der SR anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können der SR gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn und soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Auch bei laufender Geschäftsbeziehung ist jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis zu betrachten. Mängelrügen, welcher Art auch immer, berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen, es sei denn, dass die gerügten Mängel rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder seitens der SR anerkannt sind.
2.) Kunden können die ihnen zustehenden Ansprüche gegen die SR nur mit voriger schriftlicher Einwilligung seitens der SR an Dritte übertragen, soweit diese keine Geldforderungen darstellen.
§ 11 Verzug
1.) Die Fälligkeit richtet sich nach § 3 Abs. 2 S. 1.
2.) Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 286 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung beim Kunden ein. Kommt die SR mit der Lieferung in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen.
3.) Im Falle des Verzuges ist die SR berechtigt, Waren- oder Leistungslieferungen aus anderen Bestellungen des Kunden zurückzuhalten. Verbraucher haben während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu verzinsen. Unternehmer haben während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu verzinsen.
4.) Befindet sich ein Kunde mit der Zahlung einer fälligen Rechnung wegen allgemeiner Liquiditätsschwierigkeiten in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtert, werden alle seine Verbindlichkeiten gegenüber der SR sofort zur Zahlung fällig. Die SR ist dann berechtigt, ausstehende Aufträge nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorkasse auszuführen.
§ 12 Rücktritt
1.) Wird ohne Verschulden der SR nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitig geliefert, ist die SR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2.) Die SR ist auch in den Fällen des § 12 Abs. 4 berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
3.) Gegenüber Unternehmern ist die SR berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn im Falle der Pfändung, Beschädigung, Zerstörung, oder des Verlustes von Vorbehaltsware eine Unterrichtung unterblieben ist. Das Gleiche gilt beim Wechsel des Geschäftssitzes. Gegenüber Verbrauchern ist die SR berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn im Falle eines Wohnsitzwechsels eine Unterrichtung unterblieben ist.
4.) Bei fehlerhaften, den Vertragszweck erheblich gefährdenden, Angaben des Kunden über seine Vermögensverhältnisse oder Kreditwürdigkeit ist die SR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus ist die SR bei vertragswidrigem Verhalten und Geschäften des Kunden zum Rücktritt befugt, wenn diese gegen die guten Sitten verstoßen oder unerlaubte Handlungen darstellen.
5.) Nach Ablauf einer im Falle des Verzugs gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn er in der Nachfristsetzung auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der SR ist Ursache des Verzuges.
§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung
1.) Die Vertragsdauer ergibt sich aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen. Soweit keine Befristung vereinbart ist, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2.) Bei auf unbestimmte Zeit geschlossenen Verträgen ist jeder Vertragsteil berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Quartals zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und kann hierbei auf einzelne Vertragsbestandteile beschränkt werden.
3.) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund ist hierbei insbesondere anzusehen, wenn der Kunde bei einem Dauerschuldverhältnis für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug ist und eine von der SR gesetzte Abhilfsfrist fruchtlos verstrichen ist.
4.) Sind zum Zeitpunkt der Kündigung Daten des Kunden auf einem ihm zur Verfügung gestellten Speicherplatz vorhanden, ist der Kunde verpflichtet, diese spätestens zum Wirksamwerden der Kündigung durch Herunterladen zu sichern.
§ 14 Widerrufsrecht
– Anfang der Widerrufsbelehrung –
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Smartphone Repair GmbH
Böhmerstr. 2
30173 Hannover
Tel.: 0511 / 38 88 27 91
Fax: 0511 / 38 88 27 93
Email: info@handy24.repair
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen
zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde – Ende der Widerrufsbelehrung –
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Smartphone Repair GmbH
Böhmerstr. 2
30173 Hannover
Fax: 0511 / 45031 006
Email: info@handy24.repair
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
…………………………………….
Name des/der Verbraucher(s):
…………………………………….
Anschrift des/der Verbraucher(s):
…………………………………….
…………………………………….
Unterschrift des/der Verbraucher(s): (Nur bei Mitteilung auf Papier)
…………………………………….
Datum:
…………………………………….
_______________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 15 Änderungsanforderungen (Change Request)
1.) Änderungen und Ergänzungen des Inhalts oder Umfangs der von der SR nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen können jeweils wechselseitig durch die Vertragspartner vorgeschlagen werden. Der Vorschlag muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
(a) gegenständliche Spezifizierung der Änderung oder Ergänzung,
(b) Begründung in fachlicher und technischer Hinsicht,
(c) zu erwartende Auswirkungen auf den Ablauf- und Zeitplan, sowie
(d) Aufwandsschätzung einschließlich des angefallenen und noch anfallenden Aufwands für die Prüfung des Änderungs- und Ergänzungswunsches sowie die
Durchführung des Change-Request-Verfahrens.
2.) Der jeweils andere Vertragspartner hat den Vorschlag zu prüfen und hierzu gegenüber dem vorschlagenden Vertragspartner binnen angemessener Frist Stellung zu nehmen. Die Entscheidung über die Durchführung des Änderungs- und Ergänzungsvorschlags trifft der Kunde. Die SR ist jedoch berechtigt, die Änderung oder Ergänzung abzulehnen, wenn sie entweder technisch nicht machbar oder nur mit unverhältnismäßigem, der SR nicht zumutbarem Aufwand verbunden ist.
3.) Für die Mehraufwendungen, die der SR durch die Realisierung des Änderungs- oder Ergänzungswunsches sowie durch die Durchführung des Änderungs- und Ergänzungsverfahrens entstehen, hat “SR” Anspruch auf eine zusätzliche aufwandsbezogene Vergütung unter Zugrundelegung der jeweils aktuellen Preisliste von “SR”.
§ 16 Export
1.) Waren der SR können Technologien und Software erhalten, die den jeweils anwendbaren Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie denjenigen Ländern, in welche die Produkte geliefert oder in denen sie genutzt werden, unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, die einschlägigen Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Ohne behördliche Zustimmung ist es dem Kunden nicht gestattet, Produkte der SR direkt oder indirekt in Länder, die einem Embargo unterliegen, oder an natürliche oder juristische Personen die auf nationalen oder internationalen Verbotslisten stehen oder die in irgendeiner Verbindung zu terroristischen Netzwerken oder der Unterstützung, Entwicklung, Produktion oder Verwendung von Massenvernichtungswaffen stehen, zu liefern.
2.) Der Kunde verpflichtet sich, Produkte der SR und damit eventuell verbundener Technologien, nicht im Widerspruch zu den Export-Kontrollbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft der BRD und der übrigen Länder, in welche die Produkte der SR geliefert werden, auszuführen und sich erforderliche Ausführgenehmigungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzuholen. Die SR kann die Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen solange verweigern, wie diese Verletzung anhält.
§ 17 Softwarelieferung, Urheberrechte und Schutzrechtsverletzungen
1.) Im Falle der Lieferung von Software dritter Unternehmen gelten diese AGB für Gewährleistung und Haftung nur nachrangig zu den dem Kunden bei Lieferung der Software ausgehändigten Herstellerbedingungen.
2.) Für die seitens der SR selbst hergestellte und vertriebene Software gelten die Bestimmungen der, mit dem Kunden abgeschlossenen Software-Lizenz-Verträge. Alle in diesen Verträgen nicht aufgeführten Fälle werden durch diese AGB geregelt.
3.) Soweit zum Lieferumfang oder der Leistung auch lizenzpflichtige Betriebssoftware gehört, räumt die SR dem Kunden mit vollständiger Bezahlung ihrer Rechnung aus der Lieferung ein einfaches, nicht ausschließliches und in der Regel nur im Verbund mit der dazugehörigen Hardware übertragbares Recht ein, diese Software in dem zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Programmzustand (Release) auf der gelieferten Anlage zu nutzen. Für Anwendersoftware gelten besondere Lizenzbestimmungen, die dem Kunden jeweils mit der Software ausgehändigt werden.
4.) Der Kunde erkennt an, dass Software Markenrechte, Know-how und anderes geistiges Eigentum enthalten oder verkörpern kann und dass diese Rechte der SR, Softwareherstellern, Zulieferern oder Dritten zustehen.
§ 18 Datenschutzbestimmungen
1.) Kunden und die SR verpflichten sich gegenseitig, die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz in Ausführung des Vertragsverhältnisses zu beachten und die Einhaltung dieser Vorschriften auch ihren Mitarbeitern aufzuerlegen.
2.) Die SR erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden in automatisierten Verfahren, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Durchführung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, insbesondere Bestandsdaten gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 95 TKG, § 14 TMG und Nutzungs- und Abrechnungsdaten gemäß § 15 TMG, §§ 96, 97 TKG, sofern zutreffend.
3.) Kunden sind jederzeit gemäß §§ 34, 35 BDSG berechtigt, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und ggf. Angaben berichtigen, sperren bzw. löschen zu lassen.
4.) Im Rahmen der Geschäftsabwicklung bedient sich die SR anderer Unternehmen des Partnerverbundes sowie Kooperationspartnern und im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG beauftragter Unternehmen. Zur Kostenersparnis und zur Optimierung des Kundenservice können die Daten von vorgenannten Unternehmen abgefragt werden.
5.) Durch Anerkennung der AGB erklären sich Kunden damit einverstanden, dass personenbezogene Daten des Kunden zu eigenen telefonischen und schriftlichen Informations-, Marketing- und Marktforschungszwecken über Produkte, Dienstleistungen und Aktionen aus dem vom Kunden erworbenen Bereich nebst dazu gehörenden Dienstleistungen genutzt oder an Unternehmen des Partnerverbundes sowie Kooperationspartner übermittelt werden. Die Nutzung oder Übermittlung der personenbezogenen Daten des Kunden durch die SR an Unternehmen des Partnerverbundes und Kooperationspartner ist nur im Rahmen der genannten Zwecke zur Kontaktaufnahme per E-Mail, Newsletter, SMS, MMS, Post, Fax, Flyer, Broschüren, Social Networks, Telefon oder persönliche Besuche möglich. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, der Erhebung, Speicherung, Nutzung, und Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zu vorgenannten Zwecken durch Unternehmen des Partnerverbundes oder Dritte mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Der Widerruf ist entweder per Mail an die im Impressum der SR hinterlegten E-Mail Adresse oder postalisch an Smartphone Repair GmbH, Böhmerstr. 2, 30173 Hannover zu richten.
6.) Die SR behält sich vor, im Einzelfall die Bonität und Identität des Kunden zu überprüfen. In diesem Zusammenhang kann die Übersendung einer Kopie des Personalausweises und/oder der angegebenen Kreditkarte des Kunden erforderlich sein.
7.) Vertragsdaten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, PLZ und Ort werden genutzt, um bei Bedarf mit Kreditauskunftsfirmen eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Die Datenübermittlung schließt Informationen aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens nach § 28a BDSG ein. Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt. Der Kunde kann sich bei der SR über das Ergebnis der Anfrage informieren.
8.) Kunden und die SR verpflichten sich wechselseitig die im Zusammenhang mit der jeweiligen Geschäftsverbindung erhobenen Daten bzw. zur Kenntnis erlangten betriebsspezifischen Informationen nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen entweder datenschutzgerecht zu vernichten oder weiter gemäß den einschlägigen Vorschriften zu behandeln.
9.) Näheres zur Datenschutzerklärung ist jederzeit auf der Seite der SR unter www.handy24.repair unter dem Link „Datenschutz“ zu finden.
§ 19 Geheimhaltung
1.) Die Vertragspartner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller als vertraulich bezeichneten oder sich aus den Umständen als vertraulich zu behandelnd ergebenden Informationen und Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners sowie deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
2.) Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind Informationen und Unterlagen, die im Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.
§ 20 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit und Schlussbestimmungen
1.) Für sämtliche Rechtsbeziehung zwischen der SR und Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2.) Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz der SR ausschließlicher Gerichtsstand.
3.) Ereignisse höherer Gewalt, die einem Vertragsteil eine Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den betroffenen Vertragsteil, die Erfüllung dieser Verpflichtung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
4.) Die SR darf sich bei Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter, insbesondere verbundener Unternehmen, als Erfüllungsgehilfen bedienen. Die vertraglichen Pflichten der SR bleiben hiervon unberührt.
5.) Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.
6.) Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen. Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und können die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.
Stand: Februar 2017